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Steinbruch Sooneck begrüßt Stellungnahme der Gemeinde Trechtingshausen zur Erweiterung

 Oktober 2020 – Die Hartsteinwerke Sooneck GmbH begrüßt den jüngsten Beschluss des Gemeinderats Trechtingshausens zum Genehmigungsverfahren für die geplante Erweiterung des gemeindeeigenen Steinbruchs. Han de Beijer erklärt dazu im Namen der Pächterfamilie, die den Abbau im Steinbruch Trechtingshausen seit 1963 betreibt: „Die Stellungnahme des Gemeinderats ist eine Zustimmung mit Augenmaß. Den vom Rat formulierten Belangen, die bei der Erweiterung zu berücksichtigen sind, stimmen wir vorbehaltlos zu. Auch wir wollen den Steinbruch im Einklang mit der Anwohnerschaft sowie dem Natur-, Tier-, Klima- und Landschaftsschutz und unter Wahrung des Welterbes betreiben. Die Gemeinde und wir haben dieselben Ziele.“

Im Gemeinderatsbeschluss heißt es wörtlich: „Der durch die Hartsteinwerke Sooneck betriebene Steinbruch Trechtingshausen ist als erhebliche Einnahmequelle für den kommunalen Haushalt und als Arbeitgeber für viele Anwohner ein wichtiger, wirtschaftlicher Faktor. Als langjähriger, traditionsreicher Betrieb ist er zudem Bestandteil der kulturellen Identität Trechtingshausen. Daher ist eine für den Weiterbetrieb des Abbaus nachgewiesene unabdingbare Erweiterung grundsätzlich zu befürworten, wenn diese die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit des Steinbruchs sichert. Dabei gilt es jedoch, die Belange von Mensch und Natur zu berücksichtigen. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher zu begrüßen. Die grundsätzliche Zustimmung zur Erweiterung erfolgt deshalb vorbehaltlich der Untersuchungsergebnisse der Schutzgüter i. S. d. der Anlage 4 zu § 16 UVPG.“ Anschließend werden die zu berücksichtigenden Schutzgüter wie folgt aufgeführt: Mensch, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Klima, Landschaft und Kulturelles Erbe.

 

Umweltverträglichkeitsprüfung freiwillig eingeleitet

Die Hartsteinwerke Sooneck hatten schon zuvor ohne gesetzliche Notwendigkeit freiwillig ein Zulassungs­verfahren mit Umweltverträglichskeitsprüfung eingeleitet, um alle Konsequenzen der Steinbrucherweiterung beleuchten zu lassen. Das laufende Scoping-Verfahren gemäß EU-Richtlinie 97/11 unter Berücksichtigung von § 4 des Baugesetzbuchs (BauGB), § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) trägt der Hartsteinwerke Sooneck GmbH ein Pflichtenheft auf, um die Unbedenklichkeit der Erweiterung über alle vom Gemeinderat adressierten Fach- und Sachgebiete hinweg zu gewährleisten. Dieses will der Steinbruchbetreiber, in der Umsetzung teilweise unter Auflagen, abarbeiten.